Aut-Idem kommt aus dem Lateinischem und bedeutet „oder ein Gleiches“. Gesetzliche Krankenkassen, Berufsgenossenschaften und andere Krankenkassen schließen mit den Pharmazeutischen Unternehmern Lieferverträge für ihre Versicherten. Sollte der Arzt kein Aut-Idem Kreuz auf dem Rezept vermerken, ist der Apotheker gesetzlich dazu verpflichtet, dem Patienten, das Rabattgünstige Arzneimittel für die Krankenkasse zu beliefern.