Die Krankenkasse übernimmt nach §27a SGB V in der Regel 50 % der Kosten zur Herbeiführung der Schwangerschaft. Die anderen 50 % muss die Patientin selber zahlen. Neu: die Knappschaft übernimmt, seit Ende 2013, sogar die Kosten voll! Sie noch detailliertere Informationen brauchen wenden Sie sich bitte an ihre Krankenkasse!
Zitat aus der Knappschafts Homepage (Stand: August 2014)
Bei Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung erhöht die Knappschaft den gesetzlichen Kostenanteil von 50 Prozent auf 100 Prozent.